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Klare Einordnung spanischer Steuerfragen für international mobile Privatpersonen, vermögende Familien und grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
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Unsere Beiträge konzentrieren sich auf Entscheidungen, Risiken und Verfahrensmomente, die in der Praxis zählen.
Global Mobility · 30/06/2026
Das Beckham-Regime für neu zugezogene Geschäftsführer: DGT-Auskunft V1209-25 im Detail
Die verbindliche DGT-Auskunft V1209-25 vom 3. Juli 2025 präzisiert, wann ein neu zugezogener Geschäftsführer das spanische Zuzüglerregime wählen kann. Entscheidend sind der nachweisbare Zusammenhang zwischen Bestellung und Umzug, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft sowie das Fehlen betriebsstättenbezogener Einkünfte.
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Das Beckham-Regime für neu zugezogene Geschäftsführer: DGT-Auskunft V1209-25 im Detail
Die verbindliche DGT-Auskunft V1209-25 vom 3. Juli 2025 präzisiert, wann ein neu zugezogener Geschäftsführer das spanische Zuzüglerregime wählen kann. Entscheidend sind der nachweisbare Zusammenhang zwischen Bestellung und Umzug, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft sowie das Fehlen betriebsstättenbezogener Einkünfte.
02Steuerstreitigkeiten in Spanien: Leitfaden für internationale Mandanten
Steuerstreitigkeiten in Spanien beginnen regelmäßig nicht vor Gericht, sondern mit einer obligatorischen wirtschafts- und verwaltungsrechtlichen Überprüfung. Fristen, Beweise und Vollstreckung müssen von Anfang an gemeinsam gesteuert werden.
03Private-Client-, Vermögens- und Steuerberatung auf Mallorca und in Spanien
Lullius ist eine auf spanisches und grenzüberschreitendes Steuerrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Palma de Mallorca und Madrid. Wir beraten internationale Privatpersonen und Familien bei Zuzug, Vermögensstrukturierung, Nachfolge und Steuerstreitigkeiten.
04Das mitziehende Unternehmen: Betriebsstättenrisiken durch das Beckham-Regime
Wer nach Spanien zieht und weiterhin eine ausländische Gesellschaft führt, kann nicht nur das Beckham-Regime gefährden. Wird das Unternehmen tatsächlich von Spanien aus geleitet, drohen ihm eine spanische Betriebsstätte sowie Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Registrierungspflichten.
05Remote-Arbeit aus Spanien: Wann begründet ein Homeoffice eine Betriebsstätte?
Die OECD hat ihre Auslegung zur Betriebsstätte bei grenzüberschreitender Remote-Arbeit präzisiert. Für Unternehmen mit Beschäftigten im spanischen Homeoffice bleiben Nutzungsdauer, geschäftlicher Grund und die tatsächliche Tätigkeit entscheidend.
06Steuerstreitigkeiten in Spanien: Leitfaden für international mobile Steuerpflichtige
Das spanische Rechtsschutzsystem unterscheidet sich grundlegend von den Verfahren vor HMRC oder IRS. Für international mobile Steuerpflichtige kommt es deshalb auf die richtige Strategie bereits im Verwaltungsverfahren an.
07Beckham-Regime und Beratungsstrukturen: eine wiederkehrende Falle
Beratungsleistungen über eine selbst geleitete spanische SL gehören zu den risikoreichsten Strukturen im Beckham-Regime. Ohne Personal, Mittel und funktionale Eigenständigkeit drohen Umqualifizierung, Regimeverlust und Sanktionen.
08Besteuerung von Trusts in Spanien: die Look-through-Doktrin in der Praxis
Spanien erkennt den Trust als eigenes Rechtsinstitut nicht an und besteuert deshalb durch ihn hindurch. Entscheidend sind wirtschaftliches Eigentum und Kontrolle: Einkünfte und Vermögen werden dem Settlor zugerechnet, bis sie tatsächlich auf Begünstigte übergehen.
09Substanz vor Form: der neue Ansatz der AEAT bei international mobilen Steuerpflichtigen
Die AEAT prüft international mobile Steuerpflichtige zunehmend nach wirtschaftlicher Substanz statt nach Formularen. Bankflüsse, digitale Spuren, Leitung und zeitnahe Belege entscheiden über Regime, Betriebsstätte und Sanktionen.
10Datengestützte Steuerprüfungen: Wie die spanische Steuerbehörde Risiken bei vermögenden Privatpersonen auswählt
Die AEAT wählt Steuerprüfungen zunehmend durch Datenabgleich und Risikomodelle aus. Besonders vermögende, international vernetzte Personen sollten Steuerwohnsitz, Gesellschaftsstrukturen und Auslandsvermögen konsistent dokumentieren.
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