Lullius BriefingPrivate Wealth

Private-Client-, Vermögens- und Steuerberatung auf Mallorca und in Spanien

Lullius ist eine auf spanisches und grenzüberschreitendes Steuerrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Palma de Mallorca und Madrid. Wir beraten internationale Privatpersonen und Familien bei Zuzug, Vermögensstrukturierung, Nachfolge und Steuerstreitigkeiten.

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Lullius

Eine fokussierte Private-Client-Praxis

Unsere Beratung konzentriert sich auf drei eng miteinander verbundene Bereiche. Im spanischen und internationalen Steuerrecht begleiten wir Mandanten von der Planung des Zuzugs bis zur laufenden Besteuerung von Einkünften und Vermögenswerten im Ausland. Im Bereich Private Wealth gestalten wir Halte-, Vermögens- und Nachfolgestrukturen, einschließlich der spanischen Behandlung von Trusts und ausländischen Rechtsträgern. Kommt es zu einer Prüfung oder Auseinandersetzung, übernehmen wir die steuerverfahrensrechtliche Verteidigung. Die Mandate werden durchgehend von erfahrenen Rechtsanwälten geführt.

Zuzug, steuerliche Ansässigkeit und Beckham-Regime

Bei einem Umzug nach Mallorca, Madrid oder an einen anderen Ort in Spanien ist zunächst die steuerliche Ansässigkeit zu klären. Eine natürliche Person gilt grundsätzlich als in Spanien ansässig, wenn sie sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage dort aufhält oder wenn sich der Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen in Spanien befindet (Artikel 9 LIRPF). Davon hängt ab, ob Spanien das Welteinkommen oder lediglich Einkünfte aus spanischen Quellen besteuert.

Für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die aus beruflichen Gründen zuziehen, kann das Zuzüglerregime nach Artikel 93 LIRPF, das sogenannte Beckham-Regime, zeitlich befristet eine abweichende Besteuerung ermöglichen. Da die AEAT die Voraussetzungen zunehmend genau prüft, sollten Anspruchsberechtigung, ausländische Steuerposition und tatsächliche Ausgestaltung vor dem Zuzug abgestimmt werden.

Private Wealth, Trusts und Nachfolge

In Spanien können neben der jährlichen Vermögensteuer auch die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer anfallen. Die Belastung hängt wesentlich von den Vorschriften der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft ab, unter anderem auf den Balearen und in Madrid. Bei internationalen Familien ist außerdem zu beachten, dass Spanien einen Trust zivil- und steuerrechtlich grundsätzlich nicht als eigenständige Struktur anerkennt. Zuwendungen und Vermögenswerte werden daher den beteiligten Personen zugerechnet, was gegenüber Common-Law-Rechtsordnungen zu unerwarteten Ergebnissen führen kann.

Steuerstreit und grenzüberschreitende Koordination

Wir vertreten Mandanten in Prüfungen der AEAT, in Verfahren vor den regionalen und zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichten TEAR und TEAC sowie vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Tribunal Supremo. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf international mobilen Mandanten, bei denen die Behörde zunehmend auf die wirtschaftliche Substanz abstellt.

Unsere UK und US Desks koordinieren die spanische Beratung mit den Beratern im Herkunftsstaat. Für britische Mandanten muss die spanische Ansässigkeit mit der britischen Position abgestimmt werden. US-Staatsbürger bleiben unabhängig vom Wohnort grundsätzlich in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig. Struktur, Deklaration und Nachfolgeplanung müssen deshalb in beiden Staaten zusammenpassen. Lullius berät Mandanten in ganz Spanien auf Spanisch und Englisch; Anfragen können an info@lullius.com gerichtet werden.