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Spaniens geplante 100-%-Steuer auf Immobilienkäufe durch Nichtansässige

Der PSOE hat eine einmalige Steuer von 100 % des Immobilienwerts für Käufer aus Nicht-EU-Staaten vorgeschlagen. Es handelt sich um einen politischen Gesetzentwurf, nicht um geltendes Recht; parlamentarische, verfassungsrechtliche, unionsrechtliche und kompetenzrechtliche Hürden sind erheblich.

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Lullius

Was vorgeschlagen wurde

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen die spanische Wohnungskrise brachte der PSOE, der die Zentralregierung anführt, eine zusätzliche Steuer für Immobilienkäufe durch natürliche Personen und Gesellschaften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ins Gespräch. Die einmalige Belastung sollte 100 % des Immobilienwerts betragen. Ein betroffener Erwerber würde wirtschaftlich damit neben dem Kaufpreis einen gleich hohen Betrag an den Fiskus zahlen.

Die öffentliche Debatte war entsprechend zugespitzt. Rechtlich entscheidend ist jedoch: Der Vorschlag war zum Zeitpunkt des Ausgangsartikels weder beschlossen noch in Kraft. Er begründete keine bestehende Steuerpflicht für Käufer oder Eigentümer.

Hohe politische und rechtliche Hürden

Die spanische Regierung verfügte nicht über eine eigene parlamentarische Mehrheit. Eine derart weitreichende Regelung wäre daher auf die Unterstützung mehrerer Parteien angewiesen und könnte im Gesetzgebungsverfahren geändert oder vollständig abgelehnt werden.

Auch materiell wären erhebliche Einwände zu prüfen. Artikel 31 der spanischen Verfassung verbietet ein konfiskatorisches Steuersystem; eine Belastung in Höhe von 100 % des Immobilienwerts würde deshalb voraussichtlich einer besonders strengen verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen. Obwohl der Vorschlag Käufer aus Drittstaaten treffen sollte, könnten außerdem die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit und Diskriminierungsverbote berührt sein. Hinzu kommt die innerstaatliche Kompetenzverteilung: Steuern auf Immobilientransaktionen werden in Spanien weitgehend durch die Autonomen Gemeinschaften ausgestaltet. Regionen mit einem bedeutenden internationalen Immobilienmarkt dürften sich gegen einen zentralstaatlichen Eingriff wenden.

Hintergrund und Folgen für Käufer

Politisches Ziel war es, spekulative Käufe zu begrenzen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Gerade auf Mallorca ist die Sorge um Erschwinglichkeit und Wohnraum für die lokale Bevölkerung nachvollziehbar. Zugleich tragen internationale Käufer zu Investitionen, Beschäftigung und regionaler Wertschöpfung bei. Diese widerstreitenden Interessen machen eine pauschale Belastung rechtlich und politisch besonders umstritten.

Fazit

Für bestehende Eigentümer und potenzielle Käufer bestand nach dem damaligen Stand kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Maßgeblich ist erst ein verabschiedeter Gesetzestext mit klaren Regeln zu Steuertatbestand, Bemessungsgrundlage, persönlichem Anwendungsbereich und Inkrafttreten. Bis dahin sollten Investitionsentscheidungen nicht allein aufgrund politischer Schlagzeilen geändert werden. Wer einen Erwerb plant, sollte das Gesetzgebungsverfahren beobachten und die konkrete Struktur des Kaufs rechtzeitig steuerlich und rechtlich prüfen lassen.