Immobilienanwälte auf Mallorca und Ibiza
Beim Erwerb hochwertiger Immobilien auf Mallorca oder Ibiza müssen Kaufvertrag, Eigentum, Baurecht und Steuern mit Ansässigkeit, Vermögensstruktur und Nachfolge verzahnt werden. Eine integrierte Prüfung schafft Klarheit vor dem Angebot und begleitet den gesamten Lebenszyklus der Immobilie.
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- Lullius
Die balearischen Immobilienmärkte verbinden hohe Nachfrage mit komplexen zivil-, bau- und steuerrechtlichen Anforderungen. Für internationale Privatpersonen, Family Offices und Investmentvehikel ist der Erwerb deshalb zugleich Vermögensanlage, Ansässigkeitsentscheidung und Nachfolgefrage. Unsere Private-Wealth-Praxis koordiniert diese Ebenen in einer gemeinsamen Strategie.
Struktur und Due Diligence vor dem Kauf
Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots prüfen wir Eigentum, Belastungen, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte und die bisherige Eigentumskette. Registerdaten, tatsächlicher Gebäudebestand, Baugenehmigungen und Bewohnbarkeitsbescheinigungen müssen übereinstimmen. Gerade bei historischen Häusern können nicht dokumentierte Umbauten oder ungenehmigte Arbeiten Wert, Versicherungsschutz und spätere Veräußerbarkeit beeinträchtigen.
Parallel werden ITP, IVA, AJD und kommunale Plusvalía modelliert. Auch die Eigentumsform – persönlich, gesellschaftlich, über einen Trust oder in einer hybriden Struktur – muss zur internationalen Vermögens- und Nachfolgeplanung passen. Die rechtlich mögliche Struktur ist nicht zwangsläufig die steuerlich oder administrativ sinnvollste.
Eine koordinierte grenzüberschreitende Beratung
Immobilien-, Steuer-, Gesellschafts- und Private-Client-Fragen werden über einen zentralen Ansprechpartner geführt. Der US Desk und der UK Desk beziehen den US Internal Revenue Code sowie britische Ansässigkeits-, Remittance-, Trust- und Nachfolgeregeln ein. Dadurch lassen sich spanische Erklärungen, ausländische Steuergutschriften und Abkommensentlastungen konsistent koordinieren.
Nach dem Erwerb sind insbesondere Modelo 210, 714 und 720, Vermögensteuer, Versicherungen, Versorger, Gemeinschaftskosten und lokale Abgaben zu überwachen. Bei mehreren Objekten hilft ein konsolidierter Fristen- und Berichtskalender, Versäumnisse zwischen verschiedenen Beratern und Rechtsordnungen zu vermeiden.
Nutzung, Vermietung und regulatorische Grenzen
Die steuerliche Behandlung hängt von der Nutzung ab. Bei privater Nutzung durch Nichtansässige kann fiktives Immobilieneinkommen zu erklären sein. Langfristige Vermietung kann Buchführungs-, Umsatzsteuer- oder Registrierungspflichten auslösen. Für Ferienvermietung gelten auf den Balearen besonders strenge Regeln; vorhandene Genehmigungen und die Möglichkeit einer neuen Lizenz müssen objektspezifisch geprüft werden.
Verträge sollten auch Bauqualität, Energieeffizienz, Instandhaltungsrisiken und zugesicherte Genehmigungslage absichern. Eine technische Prüfung ergänzt dabei die juristische Due Diligence und beeinflusst Kaufpreis, Garantien und Rücktrittsrechte.
Verkauf und Nachfolge mitdenken
Beim späteren Verkauf koordinieren wir die notarielle Einbehaltung von 3 %, die Berechnung des Veräußerungsgewinns und die ausländische steuerliche Behandlung. Für langfristig gehaltene Immobilien sind zudem Erbschaft- und Schenkungsteuer, Testamente, Eigentümerprotokolle und familiäre Governance frühzeitig zu gestalten.
Gute Beratung endet daher nicht mit der Beurkundung. Sie hält Eigentum, Nutzung, Compliance, Veräußerung und Generationenwechsel über die gesamte Haltedauer miteinander in Einklang.